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   OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2012 - 1 LA 28/12   

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OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2012 - 1 LA 28/12 (https://dejure.org/2012,87657)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.07.2012 - 1 LA 28/12 (https://dejure.org/2012,87657)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Juli 2012 - 1 LA 28/12 (https://dejure.org/2012,87657)
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  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2012 - 1 LA 28/12
    Im Gegenteil, der dort geregelte Anwendungsvorrang der Bundesplanung macht deutlich, dass die kommunale Bauleitplanung sich auch auf Flächen einer Bundeswasserstraße erstrecken kann, wenn ihre planerischen Aussagen der besonderen Zweckbestimmung der Bundeswasserstraße nicht widersprechen (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.09.2006 - OVG 2 A 9.05, Juris unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 48/86 - BVerwGE 81, 111).

    So hat es u.a. auf die nach Erlass dieses Urteils ergangenen Änderungen des öffentlichen Baurechts (S. 10 f unten des angefochtenen Urteils) und die Rechtsprechung des Senats sowie des OVG Berlin-Brandenburg (S. 11 unten des angefochtenen Urteils) zum Fachplanungsvorbehalt, die im Wesentlichen auf dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 48/86 - aaO) beruht, Bezug genommen.

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2012 - 1 LA 28/12
    Der Kläger hat die geltend gemachte Divergenz von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.07.1974 - 4 C 76/71 - DÖV 1974, 814 nicht ausreichend dargelegt, wie dies gemäß § 124 Abs. 4 S. 4 VwGO erforderlich gewesen wäre.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2006 - 2 A 9.05

    Veraenderungssperren fuer den Uferbereich des Griebnitzsees rechtmaessig

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2012 - 1 LA 28/12
    Im Gegenteil, der dort geregelte Anwendungsvorrang der Bundesplanung macht deutlich, dass die kommunale Bauleitplanung sich auch auf Flächen einer Bundeswasserstraße erstrecken kann, wenn ihre planerischen Aussagen der besonderen Zweckbestimmung der Bundeswasserstraße nicht widersprechen (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.09.2006 - OVG 2 A 9.05, Juris unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 48/86 - BVerwGE 81, 111).
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